Rechtsanwaltskanzlei mit Kompetenz und Know-how in vielen juristischen Bereichen
Vertrauen Sie mir - ich vertrete Ihre Interessen
Die 2004 gegründete Rechtsanwaltskanzlei Grunenberg finden Sie im Zentrum der Weltkulturerbe-Stadt Hildesheim. Die Büroräume sind direkt an der Ecke Osterstraße/Jakobistraße gelegen.
Mit Erfahrung und Kompetenz bin ich Ihr Ansprechpartner in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Ich helfe Ihnen gerne weiter, wenn Sie zum Beispiel eine Eheschließung vorbereiten oder die Scheidung beantragen möchten. Auch in erbrechtlichen Fragen unterstütze ich Sie gerne. Ebenfalls behilflich sein kann ich in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Als Datenschutzbeauftragter bin ich in vielen Bereichen bewandert und kann Sie so individuell beraten und unterstützen.
Wissenswertes über die Kanzlei
Es ist bekannt, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei Dinge sind. Ich versichere Ihnen, jeden Fall gründlich zu prüfen und ausführlich mit Ihnen zu erörtern. Dabei berücksichtige ich neben den reinen Rechtsfragen, auch Ihre Interessen im Hinblick auf Zeit- und Kostenaufwand. Zusammen erarbeite ich mit Ihnen die für Sie optimale Lösung.
Ein vertrauensvoller und persönlicher Kontakt zu meinen Mandanten ist mir wichtig. Das bedeutet insbesondere, dass ich Sie laufend über den Stand Ihrer Angelegenheiten unterrichte. Aufgrund meiner Spezialisierung kann ich Sie kompetent beraten und vertreten.
Spezialisiert auf das Familienrecht und Erbrecht
Meine Rechtsgebiete im Überblick
Das Erbrecht gehört ebenfalls zum Bereich des Zivilrechts und über Artikel 14 des Grundgesetzes auch eine Verbindung zum Verfassungsrecht. Es regelt das Recht, Verfügungen über das Vermögen zum Eintritt des eigenen Todes zu treffen (Erblasser) oder Begünstigter einer solchen Verfügung zu werden (Erbe). Das Erbrecht sichert den Fortbestand des Privateigentums. Die wesentlichen (materiellen) Rechtsvorschriften befinden sich im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1922 ff BGB).
Grundsätzlich kann jeder zu Lebzeiten bestimmen, was nach seinem / ihrem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Doch wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Tod? Generell sollte sich jeder frühzeitig damit beschäftigen, ob die Errichtung eines Testamentes sinnvoll ist. Nur etwa jeder / jede Dritte setzt überhaupt ein Testament auf und viele davon sind fehlerhaft. Ich unterstütze Sie bei der Errichtung eines wirksamen Testamentes und zeige dabei die rechtlichen Möglichkeiten aber auch Grenzen auf. Zudem besteht auch noch die Möglichkeit, einen Erbvertrag abzuschließen. Dieser kann z. B. auch einen Verzicht auf den sogenannten Pflichtteil beinhalten, hat gleichzeitig aber deutlich höhere Anforderungen als die Errichtung eines Testaments.
Auch wenn Sie selbst Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden sind, ist häufig anwaltlicher Rat notwendig. Zunächst stellt sich z. B. die Frage, ob Sie eine Erbschaft überhaupt annehmen wollen – es werden nämlich auch die Schulden des Erblassers übernommen. Zudem kommt es bei mehreren Erben häufig zu Streit über die Höhe des jeweiligen Erbteils oder die Wirksamkeit eines Testamentes. Nach meiner Erfahrung hört beim Geld die Pietät auf. Natürlich gibt es auch Erbfälle ohne Streit, diese begegnen mir in meiner beruflichen Praxis aber nicht.
Das Strafrecht enthält sämtliche Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensformen verboten und mit einer Strafe (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenstrafen, Maßregeln) belegt sind. Im Regelfall ist das Strafverfahren ein Verfahren, das der Staat gegen einen Bürger betreibt. Das Strafrecht ist das letzte Mittel (ultima ratio) des Staates, um den Rechtsfrieden zu wahren. Die wesentlichen (materiellen) Rechtsvorschriften finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) aber auch in zahlreichen Nebengesetzen.
Im Strafrecht ist natürlich zunächst Ihre Rolle in dem Verfahren wichtig. Soweit Sie Beschuldigte(r) in einem Strafverfahren sind, ist es immer sinnvoll, gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nur die notwendigen Angaben zu Ihrer Person zu machen (zu diesen Angaben sind Sie gemäß § 111 OWiG verpflichtet) und sich zum Tatvorwurf (zur Sache) nicht zu äußern. Sie sollten umgehend Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen.
Meine erste Aufgabe ist es, Sie als (unschuldigen) Beschuldigten durch das Verfahren zu begleiten. Zwar gibt es eine ganze Reihe von Mehrfach- und Intensivtätern, doch auch unbescholtene Bürger können schnell in das Visier des Strafrechts geraten. Immerhin gut ein Fünftel aller Straftaten beziehen sich auf den Straßenverkehr (Sie verschulden z. B. einen Verkehrsunfall, bei dem ein anderer verletzt wird – schon können gegen Sie Ermittlungen wegen (fahrlässiger) Körperverletzung geführt werden). Gerade Menschen, die mit dem Strafrecht keinerlei Erfahrung haben, werden durch ein gegen Sie gerichtetes Ermittlungsverfahren stark belastet.
Ein Strafverteidiger muss sich nicht nur im rechtlichen Bereich gut auskennen – ich selbst war zwölf Jahre Dozent für Straf- und Strafverfahrensrecht im Studiengang Polizeivollzugsdienst – er muss dem Beschuldigten auch seelischen Beistand leisten, diesen beruhigen und Perspektiven aufzeigen.
Doch auch als Opfer oder Zeuge einer Straftat können Sie sich die Hilfe eines Anwaltes holen. Zeugen sind zwar generell zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, können sich in der Regel jedoch eines Zeugenbeistandes bedienen. Zudem bestehen für Zeugen möglicherweise Aussage- oder Auskunftsverweigerungsrechte. Das Opfer einer Straftat kann in bestimmten Fällen als Nebenkläger am Strafverfahren teilnehmen, um eine angemessene Bestrafung zu gewährleisten und / oder eigene Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Das (Straßen-)Verkehrsrecht fasst Rechtsnormen aus verschiedenen Bereichen zusammen. Es umfasst neben dem Zivilrecht (z. B. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfällen), das Verwaltungsrecht (z. B. Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung – MPU oder auch „Idiotentest“) und das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Insbesondere bei unverschuldeten Verkehrsunfällen, die zu einem Sachschaden von über 1.000,- € oder sogar zu einem Personenschaden bei Ihnen führen, rate ich dringend zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Oftmals werden Sie sehr schnell nach einem Unfall telefonisch oder schriftlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung kontaktiert. Diese sichert Ihnen eine schnelle und unbürokratische Abwicklung zu und teilt Ihnen mit, dass Sie keinen Anwalt benötigen. Bitte bedenken Sie, dass diese Aussage von Ihrem Gegner stammt. In wessen Interesse dieser Rat liegt, können Sie sicher selbst beurteilen. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Anwaltskosten bei unverschuldeten Unfällen in fast allen Fällen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen sind.
Bei Verkehrsunfällen mit unklarer Schuldfrage ist es ebenfalls sinnvoll, sich zumindest anwaltlich beraten zu lassen.
Soweit Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird (hauptsächlich Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung) möchte ich auf meine Ausführungen zum Strafrecht verweisen. Diese Verfahren sind deshalb besonders problematisch, weil neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder zumindest ein Fahrverbot droht.
Das Familienrecht gehört zum Bereich des Zivilrechts hat durch Artikel 6 des Grundgesetzes aber auch einen Bezug zum Verfassungsrecht. Es regelt u. a. die Bereiche Ehe und Lebenspartnerschaften, Scheidung bzw. Auflösung, Güterrecht, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Kindschaftsrecht. Die wesentlichen (materiellen) Rechtsvorschriften befinden sich im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297 ff BGB).
Der anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkt liegt hier natürlich im Bereich der Ehescheidung nebst allen sogenannten Folgesachen. Die Trennung von Ehegatten ist für diese, insbesondere aber für die Kinder, regelmäßig eine persönliche Katastrophe, verbunden mit schweren seelischen Belastungen. Dazu kommen oft wirtschaftliche Belastungen und es muss eine Vielzahl von (Streit-) Punkten geklärt werden.
Wer bleibt in der Ehewohnung, wer zieht aus? Wie wird der vorhandene Hausrat aufgeteilt und was gehört dazu? Wer „bekommt“ das Kind / die Kinder (Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht)? Wer muss wie viel Unterhalt (Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt) bezahlen? Wann kann die Ehe geschieden werden? Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung und wer trägt diese? Wie sind die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen? Wie ist das Vermögen aufzuteilen (u. v. m.)?
Alle diese Fragen lassen sich oftmals nur mit anwaltlicher Hilfe klären. Zudem besteht für das gerichtliche Scheidungsverfahren Anwaltszwang, d. h. Sie können sich in diesem Verfahren grundsätzlich nicht selbst vertreten.
Ich empfehle (spätestens) nach der Trennung, besser schon bei den ersten schweren Ehekrisen (nicht jeder Streit ist gleich eine Krise), anwaltlichen Rat einzuholen, da bereits hier viele Weichen für ein Scheidungsverfahren gestellt werden können.
Ziel meiner Tätigkeit in Scheidungsfällen ist zunächst immer eine möglichst einvernehmliche Regelung. Es gilt der einfache Grundsatz: Je mehr sich die Eheleute streiten, desto teurer wird es und umso größer sind die Belastungen, insbesondere für Kinder.
Bei Scheidungsangelegenheit berate ich nie beide Ehegatten. Eine sachgerechte Interessenvertretung ist dabei aus meiner Sicht nicht möglich. Zudem werde ich Sie im Bereich des Kindesunterhalts nicht dabei unterstützen, diesen unter den Betrag zu drücken, der dem Kind zusteht. Für seine Kinder hat man einzustehen (und zu zahlen).
Es kann überdies auch sinnvoll sein, sich auch vor der Eheschließung anwaltlich beraten zu lassen. Seit dem Jahre 2000 liegt die Scheidungsquote bei etwa 45 %, d. h., auf eine Eheschließung kommen etwa 0,45 Scheidungsverfahren (durchschnittlich etwa 180.000 pro Jahr). Dies erlaubt natürlich keine Aussage über das Risiko, dass die von Ihnen beabsichtigte Ehe geschieden wird, zur „Vorsorge“ kann es, insbesondere bei großen wirtschaftlichen Unterschieden, aber sinnvoll sein, einen Ehevertrag abzuschließen. Dabei kann ein Ehevertrag aber auch noch nach der Hochzeit geschlossen werden, oft als sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung.
Im Zusammenhang mit dem Familienrecht berate ich Sie zudem auch in den Bereichen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Rechtsanwalt Thorsten Grunenberg
Meine Vita
Eine ausführliche Beschreibung meines beruflichen Werdeganges:
Meine Philosophie und Grundsätze als Anwalt
Wie beim Arzt
- Sie müssen Ihrem Gegenüber vertrauen.
- Wenn Sie Ihrem Anwalt nicht vertrauen, wechseln Sie den Anwalt.
Ich gebe mein Bestes, aber keine Garantie
Wenn ich einen Auftrag übernehme, werde ich Ihnen stets einen vollständigen, qualifizierten und ehrlichen Überblick über die Rechtslage geben. Ich werde Sie in jeder Verfahrenslage über alle rechtlichen Möglichkeiten und Abläufe informieren. Ich werde Ihnen aber auch alle Risiken aufzeigen, denn: Garantien gibt es nicht. Der Spruch „Im Recht sein und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge“ kommt nicht von ungefähr.
Selbst bei einem sogenannten „glasklaren Fall“ – und meine Erfahrung zeigt, dass es diesen nur selten gibt – bestehen Unwägbarkeiten. Ein Schuldner verstirbt ohne bekannte Erben oder taucht unter, ein Privatmensch oder Unternehmen gerät in (Privat-) Insolvenz u. v. m. Das heißt, trotz klarer Rechtslage und einem gewonnenen Prozess können Sie möglicherweise auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Zudem arbeiten in allen Bereichen Menschen und Menschen machen Fehler. Selbst Anwälte können Fehler machen, deshalb ist ein Anwalt gegen Schäden aus einem Fehler immer haftpflichtversichert. Fehler können aber auch bei Behörden oder Gerichten passieren. Wenn z. B. in einer zivilrechtlichen Streitigkeit die Berufungssumme nicht erreicht wird, es also kein Rechtsmittel gibt, kann auch ein Anwalt gegen ein rechtlich falsches Urteil nichts unternehmen. Aus meiner Sicht kann ein Anwalt daher keinen Erfolg garantieren, sondern nur ehrlich die Erfolgsaussichten beurteilen.
- Wenn Ihnen Ihr Anwalt ein Ergebnis garantiert, wechseln Sie den Anwalt.
Guter Rat ist teuer
Dieser Spruch ist in gewisser Weise zwar durchaus zutreffend, im rechtlichen Bereich wäre aber die Ergänzung „schlechter Rat ist noch teurer“ sinnvoll.
Zunächst ist eine anwaltliche Erstberatung nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Ohne gesonderte Vereinbarung – d. h. insbesondere die Vereinbarung eines Stundenhonorars – sind die Kosten grundsätzlich auf 190,- € zuzüglich Umsatzsteuer (bei Verbrauchern) bzw. 250,- € (bei Nichtverbrauchern) beschränkt. Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden diese Kosten oftmals von dieser übernommen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass bei vielen Versicherungen ein Eigenanteil (i. d. R. 150,- €) vereinbart ist. Soweit es Ihnen wirtschaftlich nicht möglich sein sollte, diese Kosten zu tragen, besteht auch noch die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Ihr Eigenanteil für eine erste Beratung beschränkt sich dann auf 15,- €.
Diese erste Beratung gewährleistet jedoch bereits eine ganze Menge. So lassen sich u. a. folgende Punkte schnell klären:
Brauchen Sie überhaupt einen Anwalt?
In einigen Bereichen (z. B. in vielen Bereichen des Familienrechts oder bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen über 6.000,- €) können Sie sich nicht selbst vertreten. Die Beauftragung eines Anwaltes ist zwingend. In vielen Fällen ist die Beauftragung eines Anwalts zwar nicht vorgeschrieben, jedoch sinnvoll, um eigene Ansprüche zutreffend zu beurteilen und effektiv durchzusetzen. Bei manchen Bereichen ist eine anwaltliche Vertretung nach einem hilfreichen Rat sogar ganz entbehrlich.
Wie hoch sind die weiteren Kosten?
In einer ersten Beratung erhalten Sie in jedem Fall einen Überblick über die zu erwartenden Kosten, die insgesamt auf Sie zukommen könnten. Dabei sind neben eigenen Anwaltskosten auch Kosten für einen Anwalt der Gegenseite oder z. B. Gerichtskosten u. a. zu berücksichtigen.